Am 08. und 09. November diesen Jahres finden in unserem Pastoralen Raum Übach-Palenberg die Neuwahl der Gremien statt.
Im Zusanmenhang mit der Einrichtung der Pastoralen Räume gibt es einige Änderungen im Wahlablauf. Eine Änderung betrifft das aktive Wahlrecht:
Wählen kann jedes Mitglied der Kirchengemeinde ab 16 Jahren, mindestens 6 Monaten den Erstwohnsitz in der Katholischen Kirchengemeinde St. Petrus Übach-Palenberg hat.
Neu ist aber, dass auch „Auswärtige", die in einer benachbarten Kirchengemeinde im Bistum Aachen oder einem Nachbarbistum wohnen, bei uns wählen können. Hierfür gilt folgende Voraussetzung: Es muss bei der Wunsch-Kirchengemeinde bis zum 8./9. Juni 2025 hierfür ein schriftlicher Antrag gestelit werden. Nur so ist sicherzustellen, dass die betreffende Person in das Wählerverzeichnis von St. Petrus Übach-Palenberg aufgenommen und in dem entsprechenden Heimatgemeinde-Wählerverzeichnis gesperrt werden kann.
Jede/jeder darf nur in 1 Kirchengemeinde wählen.
Wenn Sie als „Auswärtiger" in der Kirchengemeinde St. Petrus Übach-Palenberg das Wahlrecht ausüben möchten, senden Sie bitte einen formlosen und unterschriebenen Antrag mit Angabe Ihrer Adresse, Ihres Geburtsdatums und des Namens Ihrer Wohnortpfarrei an:
Kath. Kirchengemeinde St. Petrus Übach-Palenberg
Kirchstr. 23
52531 Übach-Palenberg